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Nutzung

  1. a) Der Mieter ist verpflichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

  2. b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. offenes Feuer) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen.

  3. c) Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden.

  4. d) Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.

  5. e) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.

  6. f) Workshops/Kurse/Events bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.

  7. g) Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.

  8. h) Bei starker Verschmutzung des Papierhintergrundes, wird der Verbrauch mit 8,00 € pro laufender Meter in Rechnung gestellt.
    i) Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse durch nicht angekündigte Handwerk/Bauarbeiten in Nähe des Studios) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Model­gagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.

Zustand der Räume

  1. a) Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.

  2. b) Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.

  3. c) Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung werden zusätzlich Endreinigungskosten von 50,- € (zzgl. MwSt.) verrechnen.

Eigentumsvorbehalt

  1. a) Alle von Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.

  2. b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.

Haftung

  1. a) Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.

  2. b) Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

  3. c) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden, die Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.

  4. d) Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

Recht

  1. a) sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

  2. b) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. c) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

  4. d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf

Stand: 27. März 2023

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